Allgemeine
Geschäftsbedingungen
HAUSORDNUNG
Die Hausordnung, welche mit
der Eröffnung der Bergischen Sportarena in Kraft treten
wird, gilt unmißverständlich und ist zwingend
einzuhalten!
Die Aushänge der Hallenordnung
befinden sich sowohl im Gastrobereich als auch am
Eingang zur Sportanlage.
HALLENORDNUNG
1. Die Sportanlage ist
schonend und pfleglich zu behandeln. Der einzelne
Benutzer haftet der BSA Bergische Sportarena GmbH &
Co. KG für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der
Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und
Verunreinigungen sind dem am Empfang tätigen
Mitarbeitern unverzüglich zu melden.
2. Das
Mitbringen von Tieren in den Hallenbereich ist nicht
gestattet.
3. Das Anbringen von Plakaten sowie
die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer
vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die BSA
Bergische Sportarena GmbH & Co. KG.
4.
Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Für
abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung
übernommen.
5. Glasflaschen, Büchsen und sonstige
Behälter dürfen nicht mit in den Sportbereich genommen
werden. Eine Ausnahme stellen lediglich zuckerfreie
Getränke in Plastikflaschen dar.
6. Rauchen ist
nur in der Gastronomie sowie auf der Terrasse
gestattet.
7. Jeder Besucher und Benutzer der
Sportanlage der BSA Bergische Sportarena GmbH & Co.
KG hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Bei Verweisung eines Besuchers aus der Anlage wird ein
eventuell erhobenes Eintrittsgeld nicht erstattet.
Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Das
Betreten der Sportflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das
Betreten der Halle nur in Begleitung eines
verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser hat als
Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter
erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen
Aufräumung überzeugt hat.
9. Die BSA Bergische
Sportarena GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung
für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder
Besuchern aus der Benutzung der Halle
erwachsen.
10. Die Benutzer haften für Schäden an
der Soccer-Halle, an Einrichtungsgegenständen und an
Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß
oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre
Kinder.
11. Die Sportflächen dürfen nur mit
sauberem Schuhwerk (keine Stollenschuhe) betreten
werden.
12. Geräte und Einrichtungen der
Sportanlage dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend
sachgemäß verwendet werden.
13. Sämtliche Ball- und
Laufspiele dürfen nur innerhalb der Plätze stattfinden.
Bei Verstößen kann es zum Verweis aus der Sportanlage
kommen.
14. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu
vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der
Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen
könnten.
15. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler,
Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben
Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus der
Sportanlage, einhergehend mit den damit rechtlich
verbundenen Konsequenzen.
Wermelskirchen, den
01.10.2006 |
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